AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGBs gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Lieferungen und Leistungen der St. Willehad gGmbH - im folgenden Betreiber genannt - an den Vertragspartner.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Die AGB des Kunden finden nur Anwendung wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis seiner AGB werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss I Vertragspartner

Der Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme des Betreibers zustande.

Dem Betreiber steht es frei, den Antrag schriftlich zu bestätigen oder schlüssig durch Leistungserbringung.

Vertragspartner sind der Kunde und der Betreiber. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

3. Leistungen

Der Betreiber ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen bereitzustellen und zu erbringen.

Der Kunde ist zur Abnahme und zur Zahlung der Leistungen im bestellten Umfang verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte.

Neben den Leistungen des Betreibers können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden. Diese, nicht vom Hotel durchgeführten Fremdleistungen, werden von dem dritten Leistungserbringer in eigener Verantwortung erbracht.

Die Erbringung eigener Leistungen durch den Kunden, in den Räumen und auf dem Gelände des Betreibers, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber. Erlaubt der Betreiber bei Veranstaltungen das Mitbringen von Speisen und Getränken, dann ist der Betreiber zur pauschalen Berechnung eines Korkgeldes berechtigt.

4. BEREITSTELLUNG I ÜBERGABE I RÜCKGABE

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume und Leistungen.

Leistungen stehen dem Kunden erst innerhalb der vereinbarten Zeiträume zur Verfügung.

Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Sofern nicht anderes vereinbart wurde, hält der Betreiber reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach kann der Betreiber die Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

Die Rückgabe hat ordentlich und geräumt zu erfolgen.

Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag, spätestens bis 11.00 Uhr, dem Betreiber zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, dann kann der Betreiber bis 16.00 Uhr 50 % und ab 16.00 Uhr 100 % des Logispreises für diesen Tag zusätzlich berechnen.

5. PREISE I ZAHLUNGEN

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich die Umsatzsteuer, führt dies zu einer Erhöhung der vereinbarten Preise.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, können sich die vereinbarten Preise für Leistungen erhöhen, höchstens jedoch um 10 %.

Ändert der Kunde nachträglich die Anzahl der gebuchten Zimmer oder Räume, der bestellten Leistungen oder die Aufenthaltsdauer, dann kann der Betreiber die Preise nachträglich ändern.

Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zu zahlen. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger eingegangen.

Der Betreiber kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Zinsen mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Der Kunde kann gegenüber einer Forderung des Betreibers nur aufrechnen, mindern oder zurückbehalten, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. RÜCKTRITT I KÜNDIGUNG I STORNIERUNGEN

Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Betrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Betreiber hat die ersparten Aufwendungen aus dem vereinbarten Preis anzurechnen, wobei der Betreiber berechtigt ist, diese zu pauschalieren.

Hat der Betreiber dem Kunden eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, dann hat der Betreiber keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Betreiber. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreiber seinerseits berechtigt, in diesem Zeitraum vom Vertrag zurückzutreten.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Betreiber ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Sachlich gerechtfertigte Gründe sind zum Beispiel: Höhere Gewalt, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Räume oder sonstige Leistungen unter falschen Angaben des Kunden, die zum Vertrag geführt haben oder wenn der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die in Anspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betreibers gefährden könnten.

Handelt der Kunde bei Veranstaltungen dem Vertrag zuwider, so ist der Betreiber zum sofortigem Rücktritt bzw. zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Ist der Rücktritt des Betreibers berechtigt, dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Buchungen, die während der Bauphase und vor dem offiziellen Eröffnungstermin 2026 vom Kunden beim Betreiber eingehen, erfolgen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Fertigstellung der Baumaßnahmen im Gebäude. Sind die Baumaßnahmen im Gebäude zum gebuchten Termin des Kunden noch nicht abgeschlossen, verfällt die Buchung automatisch. Auf Schadenersatzforderungen aufgrund verspäteter Eröffnung durch Baumaßnahmen hat der Kunde keinen Anspruch.

7. HAFTUNG I VERJÄHRUNG

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Eine Haftung des Betreibers für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen, ansonsten erlöschen seine Haftungsansprüche. Der Betreiber wird sich bei Kenntnis oder bei unverzüglicher Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet das Ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen höchstens bis EUR 4000 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 1000.

Genehmigt das Betreiber einem Kunden eigene Leistungen in den Räumen oder auf dem Gelände des Betreibers zu erbringen, so hat er dafür selbst die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Der Kunde haftet hierfür allein und stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei.

Weckaufträge werden vom Betreiber mit größter Sorgfalt gefälligkeitshalber ausgeführt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Gleiches gilt sinngemäß für Nachrichten, Post und Warensendungen. Ein Verwahrungsauftrag kommt für sie nicht zustande.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Betreibers verursacht haben.

Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr für Kunden, die keinen allgemeinen Geschäftssitz im Inland haben.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.